Montag , 14 Oktober 2024
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Der Brand in der Uhrwerkfabrik ETA hat einen Sachschaden von 13,2 Millionen Franken verursacht. Foto: Peter Klaunzer (Keystone)

Zurich-Versicherung muss Swatch Group 5,6 Millionen Franken zahlen

Beide Firmen streiten um einen kostspieligen Brandschaden in der Uhrwerkfabrik ETA. Nun hat das Handelsgericht Bern einen ersten Entscheid gefällt.

In den langwierigen Rechtsstreit zwischen der Swatch Group und der Zurich-Versicherung vor dem kantonalen Handelsgericht in Bern kommt Bewegung. Die drei Richterinnen und Richter unter dem Vorsitz von Marcel Schlup haben am 12. Februar einen ersten Entscheid gefällt, der nun in seiner ausgefertigten Version vorliegt.

Demnach muss der Versicherungskonzern dem weltgrössten Uhrenhersteller 5,6 Millionen Franken zahlen. Hinzu kommt ein Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr seit dem 17. Dezember 2015. Dies hatte die Swatch Group in einer Klage von ihrem Versicherer eingefordert. Das Stichdatum leitet sich aus einem Schreiben der Zurich an die Swatch Group ab, in dem der Versicherer es ablehnt, einen Verzugszins zu bezahlen.

Mit der vom Gericht verfügten Summe soll der Sachschaden an Maschinen und Innenräumen entschädigt werden, welcher der Swatch Group Ende 2013 durch einen Brand in ihrer Uhrwerkfabrik ETA im solothurnischen Grenchen entstanden ist.

Zurich «vergisst» Zahlung

Eine erste Tranche von 7,6 Millionen Franken hatte der Versicherer bereits bezahlt, bevor es in Bern zum Prozess kam. Das Handelsgericht weist in seinem Entscheid darauf hin, dass die Zurich die Höhe des Sachschadens von total 13,2 Millionen Franken anerkenne. Die Zurich gab gemäss Klageantwort an, die Zahlung der restlichen Summe sei untergegangen.

Weil der Uhrenkonzern mit Marken wie Swatch, Omega und Tissot seinen Hauptsitz in Biel hat, findet das Verfahren gegen den Versicherer im Kanton Bern statt.

Eine Knacknuss bleibt indes die Schadenssumme, welche die Swatch Group für den Betriebsunterbruch ihrer Uhrwerkfabrik verlangt. Laut dem Entscheid des Handelsgerichts kann der Uhrenkonzern diesen Schaden derzeit noch nicht einfordern.

Zuerst sei ein aussergerichtliches Sachverständigenverfahren durchzuführen. Das heisst, dass externe Experten die Schadenssumme des Betriebsausfalls ermitteln sollen – und zwar ausserhalb des laufenden Prozesses vor dem Handelsgericht. Das Gericht hat sich somit noch nicht zur Höhe des Schadens geäussert, der durch den Betriebsunterbruch in der ETA entstanden ist.

Ein mitgenommener Swatch-Group-Chef Nick Hayek lässt sich am 29. Dezember 2013 von einem Feuerwehrmann über die Situation informieren. Foto: Peter Klaunzer (Keystone)

Dabei geht es um viel Geld: Die Swatch Group macht gegenüber der Versicherung einen Gesamtschaden von 110 Millionen Franken geltend, bestehend aus dem Sachschaden und dem finanziellen Ausfall, den der Betriebsunterbruch verursacht hatte.

Swatch Group fordert 70 Millionen Franken zurück

Die Zurich lehnt diese Berechnungen ab. Gleich nach dem Brand hatte sie 40 Millionen Franken überwiesen, versteht das jedoch nicht als Anerkennung des von der Swatch Group genannten Gesamtschadens. Mit der Klage aus dem Jahr 2016 versucht die Swatch Group, die restlichen 70 Millionen Franken auf dem Rechtsweg einzufordern.

Zwei Vergleichsverhandlungen vor dem Handelsgericht sind seither gescheitert; die letzte fand im vergangenen Februar statt. Die Richter mussten deshalb klären, wie die Schadenssumme für den Betriebsausfall festzulegen ist. Jetzt ist klar, in welche Richtung es geht.

Die Swatch Group und Zurich können den Entscheid des Handelsgerichts vor dem Bundesgericht anfechten. Beide Unternehmen wollten sich auf Anfrage nicht dazu äussern. «Kein Kommentar», heisst es bei der Uhrengruppe kurz und knapp. «Zurich äussert sich nicht zu laufenden Verfahren respektive zu nicht rechtskräftigen Urteilen», teilt der Versicherer mit.

Damit ist unklar, ob eine der Streitparteien den Entscheid ans oberste Gericht in Lausanne weiterzieht.

(Quelle: Bernzeitung, Jon Mettler)

About Karl Heinz Nuber

Nuber ist langjähriger unabhängiger Uhren Journalist und begann seine Karriere in den frühen 80er Jahren. Durch das Sammeln kam er zum Schreiben. Er ist Gründer des vierteljährlich regelmässig bilingual – Deutsch und English - erscheinenden TOURBILLON Magazin’s, der digitalen TOURBILLON Plattform TICK-Talk, der Ausstellungs- und Event Plattform Art of TOURBILLON und TOURBILLON TV. Er tritt regelmässig als Kenner der Branche in Erscheinung.

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