Der Schweizer Konzern hat über zehn Jahre lang seinen Distributionspartnern den Verkauf von Uhren übers Internet verboten.
Der Luxusuhrenhersteller Rolex hat von der französischen Wettbewerbsbehörde eine Geldstrafe in Höhe von 91,6 Millionen Euro (rund 87 Millionen Franken) erhalten. Denn der Schweizer Konzern hat über zehn Jahre lang seinen Distributionspartnern den Verkauf von Uhren übers Internet verboten.
Die Wettbewerbsbehörde hat die Strafe gegen Rolex France, die Rolex Holding AG, die Stiftung Hans Wilsdorf und die Rolex AG verhängt, wie die Kartellwächter am Dienstag in einer Mitteilung bekannt gaben. Die Geldbuße ist „mit einer Anordnung zur Kommunikation und Veröffentlichung verknüpft“.
Beschwerden über vertikale Absprache
Die Beschwerde bei der Wettbewerbsbehörde hatten der Verband der Bijouterie Horlogerie und die Firma Pellegrin & Fils eingereicht. Diese sind der Auffassung, dass die Bestimmungen des selektiven Vertriebsvertrags, der die Vertriebshändler an Rolex France binde, eine vertikale Absprache sei, die den Wettbewerb einschränke. Die Behörde wies das Argument der französischen Rolex-Tochter zurück, welches das Verbot des Online-Verkaufs mit der Notwendigkeit rechtfertigte, Fälschungen und den Parallelhandel zu bekämpfen.
Die Wettbewerbshüter stellten fest, dass die Hauptkonkurrenten von Rolex den Online-Verkauf ihrer Produkte unter gewissen Bedingungen zuließen, obwohl sie den gleichen Risiken ausgesetzt seien. Diese Ziele könnten durch weniger wettbewerbsbeschränkende Mittel erreicht werden, erklärten die Kartellwächter.
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